Einbruch · Feuer · Wasser · Betriebsvermögen

Mo. 6:30 Uhr – Werkstatttür steht offen!

Werkzeug, Maschinen, Material — das Vermögen eines Handwerksbetriebs liegt selten auf der Bank. Es steht in der Werkstatt.

Was dich hier erwartet ↓
Werkstatt mit Regalen voller Werkzeug, Maschinen und Werkzeugkoffer – Inhaltsversicherung für Handwerksbetriebe Dresden
Schein-Sicherheit

Ich dachte, das ist doch versichert.

Zwei Sätze hört Frank Dünnebier im Beratungsgespräch besonders häufig — und beide stimmen so nicht mehr.

Wo genau hört der Schutz auf?

Zwei verbreitete Annahmen.

🏠
Private Hausratversicherung
Schützt die Wohnung — nicht die Werkstatt.
Gewerblich genutzte Räume, Werkzeug und Maschinen sind darüber grundsätzlich nicht abgesichert.
🧰
Alte Inhaltspolice
Die Summe von damals passt selten zu heute.
Neue Maschinen, mehr Lagerware, gewachsenes Inventar — die Versicherungssumme wächst nicht von allein mit.

Allgemeine Einordnung. Was dein Vertrag konkret abdeckt, ergibt sich aus deinen Vertragsunterlagen.

Zielgruppen-Check

Nicht jeder Betrieb trägt das gleiche Risiko.

🔧 Werkstatt ohne LagerHandwerkzeug & Maschinen konzentriert an einem Ort
📦 Werkstatt mit Lager & MaterialZusätzlich Rohstoffe, Waren, Ersatzteile
🏗️ Mehrere StandorteWerkstatt, Lager und Baustellen-Container verteilt
💻 Technikintensiver BetriebSteuergeräte, Kassensysteme, empfindliche Elektronik

Je mehr Inventar an je mehr Orten, desto wichtiger die regelmäßige Prüfung der Versicherungssumme.

Dein Inventar

Was zählt eigentlich mit?

WerkzeugMaschinenWaren & MaterialBetriebseinrichtungRohstoffe

All das zusammen ergibt den heutigen Neuwert deines Betriebsvermögens — und genau diesen Wert muss deine Versicherungssumme abbilden.

Unterversicherung

Reicht deine Versicherungssumme? Rechne es nach.

Trage deine aktuelle Versicherungssumme und den geschätzten Neuwert deines gesamten Inventars ein. Der Rechner zeigt, wie ein Schaden im Verhältnis dazu ausgezahlt würde.

Wird berechnet …
Entschädigung bei diesem Schaden
0 €0 % der Schadensumme

Berechnung nach § 75 VVG (Unterversicherung): „Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.“ Quelle: § 75 VVG, gesetze-im-internet.de. Die Formel gilt unabhängig vom Versicherer; ob im Einzelfall eine erhebliche Unterversicherung vorliegt und wie sie sich auswirkt, richtet sich zusätzlich nach den Bedingungen deines Vertrags — manche Verträge enthalten z. B. einen Unterversicherungsverzicht bis zu einer vereinbarten Grenze.

ⓘ Was bedeutet „erheblich niedriger“?
Das Gesetz kürzt die Leistung nur bei einer erheblichen Unterversicherung, nicht bei jeder geringfügigen Abweichung. Ob im Einzelfall eine erhebliche Unterversicherung vorliegt, ist eine Frage der Umstände und wird im Schadenfall konkret geprüft. Der sicherste Weg bleibt, die Versicherungssumme regelmäßig an den aktuellen Inventarwert anzupassen.
Goldene Regel

Neuwert oder Zeitwert — der Unterschied zählt.

Zeitwertabgeschriebener Wertohne Vereinbarung zahlt die Versicherung oft nur diesen Wert
NeuwertWiederbeschaffungspreismit vereinbarter Neuwertentschädigung ersetzt zum heutigen Preis

Eine drei Jahre alte Maschine ist selten so viel wert wie eine neue — die Neuwertklausel schließt genau diese Lücke.

Alte, abgenutzte Maschine neben einer neuen Maschine in derselben Werkstatt – Neuwert und Zeitwert

Ob und in welchem Umfang eine Neuwertentschädigung vereinbart ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Konsequenz

Was ein Schaden für den Betrieb bedeutet.

🔨 Laufende AufträgeTermine bei Kunden stehen, egal was in der Werkstatt passiert ist
👷 MitarbeiterLohn läuft weiter, auch wenn nicht gearbeitet werden kann
💳 Maschinen-Leasing & KreditRaten laufen weiter, auch nach Totalschaden
📄 LieferverpflichtungenVertragsstrafen bei Verzug gegenüber Auftraggebern
15.000 – 40.000 €Wiederbeschaffungswert bei EinbruchWerkzeug · Maschinen · Elektronik
ab 300 € im JahrJahresbeitrag Inhaltsversicherungje nach Betrieb & Selbstbeteiligung

Orientierungswerte aus der Beratungspraxis. Die tatsächlichen Beträge hängen von Inventar, Betriebsgröße und Vertrag ab.

Vergleich

Inhalt, Gebäude oder Elektronik — was greift wann?

Drei Versicherungen. Drei Auslöser.

🏢 GebäudeversicherungSchützt: die Bausubstanzz. B.: Mauern, Dach, fest verbaute Teile
📦 InhaltsversicherungSchützt: das bewegliche Inventarz. B.: Werkzeug, Maschinen, Waren, Einrichtung
💻 ElektronikversicherungSchützt: empfindliche Technikz. B.: oft zusätzlich gegen Bedienungsfehler, Kurzschluss

Welche Versicherung im Schadenfall greift, hängt davon ab, was beschädigt wurde und was im jeweiligen Vertrag vereinbart ist.

Oft übersehen

Und der entgangene Umsatz?

ⓘ Was ist der Unterschied zur Ertragsausfallversicherung?
Die Inhaltsversicherung ersetzt beschädigte oder zerstörte Sachwerte. Sie ersetzt nicht automatisch den entgangenen Gewinn oder laufende Fixkosten während der Betrieb stillsteht oder wiederaufgebaut wird — dafür ist eine Ertragsausfall- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung nötig, die separat vereinbart wird.

Ob und in welchem Umfang ein Ertragsausfall mitversichert ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Persönliche Betrachtung

Was passt zu deinem Betrieb?

BetriebsgrößeLagerbestandMaschinenwertFristen mit Kundenvorhandene Rücklagen
ⓘ Warum sind diese Punkte wichtig?
Sie zeigen, wie groß die finanzielle Lücke bei einem Schaden tatsächlich wäre und welche Versicherungssumme, Neuwertklausel und welcher Leistungsumfang zu deiner Situation passen.
Nächster Schritt

Jetzt wird es konkret.

Aktuelle Versicherungssumme · Inventarwert · Vertragslücken.

Termin vereinbaren — 30 Min. Erst selbst nachrechnen

Inhaltsversicherung prüfen — 30 Minuten für klare Antworten

Versicherungssumme, Neuwertklausel und die Abgrenzung zu Gebäude und Elektronik: gemeinsam schauen wir, was deine Police heute leistet und wo eine Lücke bleibt.

Termin vereinbaren — 30 Min.

Oder direkt: WhatsApp · 0172 3572657

Hinweis zur Erstellung: Diese Seite wurde unter Einsatz von KI-Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Inhaltliche Verantwortung: Frank Dünnebier.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Der Rechner veranschaulicht die gesetzliche Regelung zur Unterversicherung (§ 75 VVG) beispielhaft; er liefert keine verbindliche Berechnung für einen konkreten Schadenfall. Welche Leistungen deine Police tatsächlich enthält, ergibt sich allein aus deinen Vertragsunterlagen. Für deinen konkreten Fall empfehle ich zusätzlich eine individuelle Beratung zu deiner bestehenden Police.

Frank Dünnebier – Versicherungsexperte für Handwerk, Landwirtschaft und KMU in Dresden
Frank Dünnebier
Hauptvertreter Mecklenburgische Versicherung
18 Jahre im Sanitär- und Heizungs-Bau · IHK-Fachwirt für Finanzberatung
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