Häufige Fragen zu
Handwerker-Versicherungen
Was Handwerker wirklich wissen wollen — oder stell deine Frage hier!
Betriebshaftpflicht
Nr. 1 PrioritätJa — und zwar dringend. Als Einzelunternehmer haften Sie sonst im Schadensfall mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Wenn durch Ihre Firma ein Schaden entsteht, kann der Geschädigte auf Ihr Auto, Ihr Erspartes und Ihre Immobilie zurückgreifen. Die Betriebshaftpflicht schützt genau davor — und übernimmt auch unberechtigte Forderungen inklusive Anwaltskosten.
Je nach Gewerk, Umsatz, Mitarbeiteranzahl und Deckungssumme ab ca. 300–600 € pro Jahr. Entscheidend ist, dass Ihre tatsächliche Tätigkeit korrekt angegeben ist — sonst zahlt die Versicherung ggf. im Schadensfall nicht. Ein Vergleich Ihrer Policen kann bis zu 3.500 € Ersparnis bringen.
Nicht immer. In der Grunddeckung sind Tätigkeitsschäden auf fremdem Grundstück oft nicht oder nur bis 30.000 € abgedeckt. In der Komfortdeckung bis 3 Mio. €. Wer also regelmäßig beim Kunden arbeitet, braucht zwingend die erweiterte Deckung — und muss dies aktiv angeben.
Die Betriebshaftpflicht übernimmt auch die passive Rechtsschutzfunktion — das heißt, Juristen der Versicherung prüfen die Forderung, lehnen unberechtigte Ansprüche ab und verteidigen Sie notfalls vor Gericht. Das kostet Sie nichts extra.
Ja. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden durch alle Mitarbeiter ab, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen. Voraussetzung: Ihre Angaben zur Mitarbeiterzahl sind aktuell und korrekt. Als Chef haften Sie gesetzlich für Ihre Angestellten — die Versicherung springt für beides ein.
Nur wenn die Überspannung durch eine elektrische Entladung atmosphärischen Ursprungs entstanden ist — also durch einen echten Blitzeinschlag, meist zusätzlich an eine eigene Klausel im Vertrag gebunden. Entsteht die Überspannung durch einen Installationsfehler, etwa bei Anschlussarbeiten an einer Solaranlage, greift dieser Baustein der Gebäudeversicherung nicht. Mehr dazu im Praxisfall Überspannungsschaden.
Dann handelt es sich um einen Haftungsfall des ausführenden Handwerksbetriebs, nicht um einen Fall für die Gebäudeversicherung. Nach § 823 BGB haftet der Betrieb für den entstandenen Sachschaden — abgesichert über die eigene Betriebshaftpflichtversicherung als sogenannter Tätigkeitsschaden.
Das hängt von der vereinbarten Deckung ab. In der Grunddeckung der Betriebshaftpflicht ist die private Haftpflicht des Betriebsinhabers ausdrücklich nicht enthalten. Erst eine erweiterte Variante schließt sie ein — bei der Mecklenburgischen die Komfortdeckung. Mitversichert sind dann neben Ihnen als Privatperson auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner, Ihre unverheirateten Kinder und im Haushalt lebende Familienangehörige. Ob das für Ihren Vertrag gilt, steht ausschließlich in Ihren Vertragsunterlagen — ein Blick lohnt sich, bevor ein Schaden eintritt.
Die Grunddeckung sichert das betriebliche Risiko ab. Die Komfortdeckung erweitert diesen Schutz an mehreren Stellen: Sie schließt die private Haftpflicht des Betriebsinhabers samt Familie ein, hebt Entschädigungsgrenzen deutlich an — Mietsachschäden durch Brand und Leitungswasser etwa von 300.000 € auf 3 Mio. €, Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken von 30.000 € auf 3 Mio. € — und enthält eine Forderungsausfalldeckung. Diese greift, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt und selbst nicht zahlen kann.
Nach § 828 BGB sind Kinder unter sieben Jahren nicht deliktsfähig und haften nicht. Zwischen sieben und zehn Jahren gilt das zusätzlich für Unfälle mit Kraftfahrzeugen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde – nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.11.2004 (VI ZR 335/03) allerdings nicht bei einem ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug, weil dort die typische Überforderungssituation durch den fließenden Verkehr fehlt. Ab sieben Jahren kommt es im Übrigen auf die individuelle Einsichtsfähigkeit an. Für die Praxis wichtiger als die Haftungsfrage ist, ob eine Versicherung den Schaden reguliert — das übernimmt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung der Familie oder, bei Selbstständigen, die entsprechend erweiterte Betriebshaftpflicht.
Grundsätzlich nicht für die Materialqualität. Bringt der Kunde eigenes Material bei, schulden Sie als Betrieb nur die fachgerechte Einbauleistung. Ist das Material werkseitig defekt, ist das ein Sachmangel des Produkts — dafür haftet der Verkäufer gegenüber dem Kunden. Die Ausnahme: Erkennbare Mängel am Material müssen Sie vor Einbaubeginn schriftlich anzeigen (Bedenkenanzeige). Unterlassen Sie das, haften Sie für die spätere Mängelbeseitigung mit.
Nein. Der Ersatz des defekten Bauteils selbst gilt als Erfüllungsschaden und bleibt in der Betriebshaftpflicht immer ausgeschlossen. Gedeckt sein kann dagegen der Mangelfolgeschaden — etwa ein Wasserschaden an Estrich und Fliesen — inklusive der Kosten fürs Freilegen und Wiederherstellen, sofern der entsprechende Baustein in Ihrem Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Mehr dazu im Artikel: Mitgebrachtes Bad war undicht.
Betriebshaftpflicht prüfen lassen — kostenlos. Die Entscheidung bleibt bei dir.
Termin buchen →Cyber-Versicherung
Wachsendes Risiko80% aller Ransomware-Angriffe treffen kleine und mittlere Unternehmen — nicht Konzerne. Buchhaltungssoftware, Kundendaten, E-Mail-Konten: Ein einziger infizierter Anhang reicht. Der Betrieb steht still, die Kosten laufen weiter.
Ransomware ist Schadsoftware, die alle Dateien auf Ihrem Computer oder Server verschlüsselt — Sie kommen nicht mehr ran. Die Angreifer fordern anschließend Lösegeld (englisch: ransom) für die Freigabe. Selbst wenn Sie zahlen, sind die Daten oft nicht vollständig wiederherstellbar. Einfallstor ist meistens eine infizierte E-Mail, ein falscher Link oder ein ungesicherter Fernzugang.
Der Cyber-Schutzbrief als Basis-IT-Schutz übernimmt: IT-Forensik bis 4.000 €, Datenrettung bis 1.000 €, Reputationsschutz bei Online-Schäden, kostenlose Rechtsberatung zu DSGVO-Fragen — und eine 24/7-Notruf-Hotline (0800 1797 981) die sofort handelt.
Ransomware-Schäden treffen überwiegend KMUs und liegen typischerweise zwischen 25.000 und 80.000 € — IT-Forensik, Wiederherstellung, Betriebsausfall. Ein einziger Angriff z.B. auf die Buchhaltungssoftware kann einen kleinen Handwerksbetrieb existenziell gefährden.
Nein — der Cyber-Schutzbrief ist ein Add-on Bestandteil zur Inhalts- oder Business-Kompakt-Police. Wer also bereits eine Inhaltsversicherung bei uns hat, kann den Cyberschutz einfach ergänzen.
Wahrscheinlich nicht direkt. Das NIS2-Umsetzungsgesetz (seit 6.12.2025 in Kraft) gilt vor allem für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz in bestimmten Sektoren wie Energie oder Verkehr. Beliefern Sie aber einen größeren, selbst NIS2-pflichtigen Auftraggeber, kann die Pflicht über die Lieferkette bei Ihnen landen.
Die Methode selbst stellt das BSI kostenlos zur Verfügung. Ein IT-Dienstleister führt den Check nach DIN SPEC 27076 anhand von 27 Punkten in 1–2 Stunden mit Ihnen durch — dafür berechnet er sein Honorar nach Aufwand. Am Ende steht ein Bericht mit Handlungsempfehlungen, kein Zertifikat.
Cyber-Risiko für Ihren Betrieb einschätzen — kostenlos.
Termin buchen →Rechtsschutz-Versicherung
Bis 2 Mio. € DeckungGanz allgemein: Die Betriebshaftpflicht schützt Sie wenn jemand von Ihnen Geld nach einem Schaden will. Der Rechtsschutz schützt Sie wenn Sie Ihr Recht durchsetzen wollen — zum Beispiel gegen einen Auftragnehmer der nicht leistet, gegen einen Mitarbeiter der klagt, oder gegen das Finanzamt.
Zwischen 5.000 und 15.000 € — je nach Anwalt, Gericht und möglicher Vergleichshöhe. Fast jede Kündigung endet heute vor dem Arbeitsgericht. Mit Rechtsschutz: z.B. 0 € für Sie, denn der Arbeits-Rechtsschutz ist inklusive.
Bei diesem Tarif entfällt die Selbstbeteiligung von 250 € komplett — wenn Sie einen von der Versicherung empfohlenen Anwalt nutzen. Ohne Mehrkosten. Das macht den Rechtsschutz in der Praxis fast immer kostenfrei.
Im Komfort-Tarif ja — Steuer-Rechtsschutz bis 50.000 € ist enthalten. Das ist besonders für Handwerker relevant, die häufig Betriebsausgaben mit dem Finanzamt diskutieren.
Ja — europaweit bis 1 Mio. €. Im Verkehrsbereich sogar weltweit bis 100.000 €. Für Handwerker die gelegentlich grenzüberschreitend tätig sind, ein wichtiger Punkt.
Wenn gegen Sie als Unternehmer ein Strafverfahren eingeleitet wird — z.B. nach einem Arbeitsunfall, einem Produktfehler oder dem Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung — übernimmt der Strafrechtsschutz die Anwaltskosten und stellt im Komfort-Tarif eine Strafkaution bis 100.000 € darlehensweise bereit. Ohne Rechtsschutz tragen Sie diese Kosten vollständig selbst — unabhängig davon ob Sie schuldig sind oder nicht.
Bei Entgeltforderungen gerät ein Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang Ihrer Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), eine Mahnung ist dafür nicht nötig. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung auf die Verzugsfolgen hinweist. Zwischen Unternehmern betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, dazu kommt eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 BGB). Ob das in Ihrem Vertrag gilt, klärt ein Rechtsanwalt oder die Rechtsberatung Ihrer Kammer. Dies ist keine Rechtsberatung. Mehr dazu im Artikel „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“.
Laut Leistungsübersicht gewerbliche Rechtsschutzversicherung (Stand: ARB 2025) vermittelt die Mecklenburgische eine Inkassodienstleistung (Letter-Service) mit einer Kostenpauschale von 20 Euro netto nur bei Nichterfolg. Das gerichtliche Mahnverfahren kostet 20 Euro netto zuzüglich Gerichtskosten und etwaiger Gerichtsvollzieherkosten. Voraussetzung ist ein Vertrag über gewerblichen Rechtsschutz bei der Mecklenburgischen. Maßgeblich sind Ihre Vertragsunterlagen.
Klären Sie vor der Zusage drei Fragen: Wer ist mein Auftraggeber, wie hoch ist meine Vorleistung, wann bekomme ich mein Geld? Eine Bonitätsauskunft liefert Anhaltspunkte zur Zahlungsfähigkeit. Der kostenlose Auftragscheck führt Sie Punkt für Punkt durch die Prüffragen. Den Auftragscheck finden Sie im Artikel „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“.
Rechtsschutz-Bedarf prüfen — besonders bei Mitarbeitern.
Termin buchen →Inhalts-Versicherung
Neuwert garantiertBeim Zeitwert erhalten Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Maschine — also nach Abzug der Abschreibung. Eine 5 Jahre alte Säge wird dann vielleicht mit 50%, ca. 1.500 € entschädigt, obwohl die Neuanschaffung 3.000 € kostet. Die Mecklenburgische gilt im Business-Kompakt-Tarif die Goldene Regel: immer zum Neuwert, solange das Gerät in Benutzung ist.
Wenn Ihr Inventar über die Jahre gewachsen ist, die Versicherungssumme aber gleichgeblieben ist, sind Sie wahrscheinlich unterversichert. Im Schadensfall kürzt die Versicherung anteilig. Beispiel: Inventar jetzt 100.000 €, versichert 50.000 € — bei einem Schaden von 30.000 € zahlt die Versicherung nur 15.000 €, sprich 50%. Wichtig: Policen aktuell halten!
Nicht automatisch. Ertragsausfall muss als eigener Baustein hinzugebucht werden. Ohne ihn laufen Fixkosten (Miete, Löhne, Kredite) weiter, während der Umsatz ggf. wegfällt — das kann existenzbedrohend sein.
In der klassischen Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Baustelle kein versichertes Risiko. Ob Ihr Vertrag etwas anderes regelt, ergibt sich allein aus Ihren Vertragsunterlagen und wird im persönlichen Check geprüft. → Artikel: Baustelle vor der Tür
Ihre Fixkosten pro Monat minus das, was nach variablen Kosten noch hereinkommt, ergibt die Lücke pro Monat. Ihre freien Rücklagen geteilt durch diese Lücke ergeben die Monate, die Ihr Betrieb durchhält (Durchhaltedauer). → Arbeitsblatt Durchhalte-Rechnung
Prüfen Sie Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit, nutzen Sie die ruhige Zeit für Renovierung, Vertragscheck, Online-Angebote, neue Fotos und Netzwerkpflege, und sprechen Sie früh mit Ihrer Steuerberatung und Ihrer Bank. Mit dem Arbeitsblatt Durchhalte-Rechnung wissen Sie, wie viele Monate Ihre Rücklagen tragen. → Artikel: Baustelle vor der Tür
Oft nicht vollständig. Elektronik wie Laptops, Tablets, Kassensysteme und Steuerungsgeräte brauchen häufig eine separate Elektronikversicherung. Das ist eine der häufigsten Lücken die ich bei Handwerkern finde. In unserer Kompakt-Police inklusive!
Fremdes Eigentum — also Maschinen, Werkzeug oder Material das Ihnen ein Kunde oder Subunternehmer überlassen hat — ist in der Grunddeckung oft nicht oder nur eingeschränkt versichert. In der Komfortdeckung ist fremdes Eigentum inklusive. Wer regelmäßig mit geliehenem Equipment arbeitet, sollte das prüfen lassen.
In der Grunddeckung sind Fahrräder und E-Bikes meist nicht enthalten. In der Komfortdeckung sind betrieblich genutzte Fahrräder und E-Bikes inklusive — Diebstahl, Beschädigung, Totalschaden. Gerade für Handwerksbetriebe mit Kurieren oder Monteuren auf zwei Rädern ein wichtiger Baustein.
Inhaltsversicherung auf Lücken prüfen lassen — besonders Neuwertklausel.
Termin buchen →Kfz-Flotte
Flottenrabatt möglichBereits ab 5 Fahrzeugen kann eine Flottenpolice günstiger sein als Einzelverträge. Alle Fahrzeuge laufen unter einem Flotten-Rabatt — ein Ansprechpartner und eine Abrechnung, oft deutlich bessere Konditionen.
Das muss explizit im Versicherungsvertrag vermerkt sein. Viele Verträge decken nur betriebliche Fahrten ab — private Nutzung durch Mitarbeiter ist dann nicht mitversichert. Im Schadensfall kann das teuer werden.
Der Schaden am anderen Fahrzeug geht über die Kfz-Haftpflicht — die ist Pflicht. Schäden am eigenen Fahrzeug nur wenn Vollkasko oder Teilkasko vereinbart ist. Ob der Mitarbeiter für den Schaden regresspflichtig ist, hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab.
Ja — bei einer Flottenpolice können neue Fahrzeuge in der Regel unkompliziert hinzugefügt werden, oft ohne neue Antragsunterschrift. Der Beitrag wird entsprechend angepasst. Das ist deutlich einfacher als bei Single-Verträgen.
In der Regel übernimmt die Teil- oder Vollkasko Kollisionen mit Haarwild, also Reh, Hirsch, Wildschwein und Fuchs (§ 2 BJagdG). Einige Versicherer schließen zusätzlich weitere Tierarten oder „Tiere aller Art“ ein. Ob Kühe, Pferde oder Hunde gedeckt sind, hängt vom Tarif ab. Maßgeblich sind Ihre Vertragsunterlagen. Dies ist keine Rechtsberatung. Mehr dazu im Artikel „Wildunfall am Leasingwagen“.
Die Leasinggesellschaft ist Eigentümerin, aber nicht Halterin des Fahrzeugs. Nach geltendem Recht muss sie sich weder die Mitschuld des Fahrers noch die Betriebsgefahr anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 10.07.2007, VI ZR 199/06). Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 02.10.2026 will das ändern. Er ist noch kein geltendes Recht, Inhalt und Zeitplan können sich ändern. Mehr dazu im Artikel „Wildunfall am Leasingwagen“.
Bei einem Totalschaden ersetzt die Kasko den Wiederbeschaffungswert. Liegt der Ablösewert Ihres Leasingvertrags darüber, bleibt eine Differenz. Diese Lücke schließt in der Regel nur eine GAP-Deckung (Differenzkasko). Ob sie für Ihr Fahrzeug passt, klären wir im Gespräch. Den Herbstcheck zum Abhaken finden Sie im Artikel „Wildunfall am Leasingwagen“.
Kfz-Flotte oder Einzelfahrzeuge — ich rechne beides durch.
Termin buchen →Privatschutz
RundumschutzWeil sich Betriebs- und Privatrisiken oftmals überschneiden — zum Beispiel beim Kfz, beim Rechtsschutz oder bei der Haftpflicht. Ein Ansprechpartner kennt beide Seiten, erkennt Lücken schneller und vermeidet Doppelversicherungen. Übrigens: Im Kompakttarif sind private und betriebliche Haftpflicht schon enthalten!
Die private Haftpflicht deckt Schäden die Sie als Privatperson an Dritten verursachen — beim Sport, im Alltag oder durch Kinder. Nicht abgedeckt: Schäden durch berufliche Tätigkeit (dafür Betriebshaftpflicht), Schäden am eigenen Eigentum, vorsätzliche Handlungen.
Ja — und sie ist für Handwerker besonders wichtig. Laut Stiftung Warentest die zweitwichtigste Absicherung nach der Haftpflicht. Körperlich arbeitende Berufe haben ein deutlich höheres BU-Risiko als Büroangestellte. Ohne BU-Absicherung droht bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit die Armut — die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht meist nicht aus.
Als Selbstständiger haben Sie keine gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtabsicherung. Seit der Rentenreform gilt: Ab 2027 fördert der Staat auch Selbstständige beim neuen Altersvorsorgedepot mit einer Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr. Sinnvoll ist eine Kombination mehrerer Bausteine — (1) die staatlich geförderte Basis-Rente (Rürup), absetzbar als Sonderausgabe, (2) das neue Altersvorsorgedepot mit staatlicher Zulage, (3) private Rücklagen oder ein Depot für zusätzlichen Vermögensaufbau. Als Handwerker mit körperlichem Beruf ist zusätzlich die Erwerbsminderungsabsicherung besonders wichtig — denn wer mit 55 nicht mehr kann, bekommt wenig vom Staat.
Der Staat zahlt eine Grundzulage von 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 Cent je Euro auf weitere Einzahlungen bis 1.800 € — macht maximal 540 € Grundzulage im Jahr. Voraussetzung sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb, eine Steuererklärung für das Beitragsjahr und ein Alter unter 67 Jahren. Kinder lösen zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind aus. Mehr dazu: Artikel: Bis zu 540 € vom Staat ab 2027
Nein, es ist ein anderes Produkt. Das Altersvorsorgedepot ist ein Wertpapierdepot mit Marktrisiko und ohne Garantie, die Basis-Rente ist eine Versicherung mit lebenslanger Rentenzahlung und der Möglichkeit, Berufsunfähigkeit mit abzusichern. Beide können sich ergänzen — welche Kombination zu Ihrer Situation passt, ist eine Frage der individuellen Beratung.
Private Vorsorge und BU — ich rechne durch was Sinn ergibt.
Termin buchen →Passende Risikokarten