Rechtsschutz · Vorsorge

Bereits bezahlt.
Noch nicht abgerufen.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament leistet deine RS — Warum das kaum jemand weiß.
Mai 2026  ·  Frank Dünnebier, Dresden
Auf einen Blick

Nur 35 Prozent der Deutschen haben eine Vorsorgevollmacht. Über 6 von 10 nicht.
Quelle: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)

Die meisten schieben es auf. Unangenehmes Thema. Und dann kommt oft der Einwand: kostet doch Geld beim Notar. Stimmt.

Das deckt Mecklenburgische-RS. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament. Alles drin. Meistens nie abgerufen. Hast du es?

Leistung Standard-Tarif Komfort-Tarif
Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung bis 250 € bis 250 €
Beratung Familien- und Erbrecht bis 250 € bis 1.000 €
Testamenterstellung bis 500 €

Wer entscheidet für deinen Betrieb, wenn du ausfällst?

Als Selbstständiger oder Handwerker trägst du Verantwortung — für Mitarbeiter, Aufträge, Kunden. Was passiert, wenn du durch Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr handlungsfähig bist?

Niemand kann einfach einspringen. Nicht dein Mitarbeiter. Nicht dein Steuerberater. Nicht mal dein Partner — jedenfalls nicht ohne Weiteres. Verträge, Rechnungen, Bankgeschäfte: alles steht still, bis jemand offiziell bevollmächtigt ist.

Mit einer Vorsorgevollmacht regelst du das heute. Du bestimmst, wer für dich entscheidet — medizinisch und finanziell. Selbst. Klar. Verbindlich.

Dein Partner kommt nicht an dein Konto — ohne Vollmacht.

Das ist der Punkt, an dem die meisten überrascht sind. Ehepartner, Lebensgefährten — sie haben ohne Vollmacht keine automatische Verfügungsberechtigung. Weder über das Konto noch über Betriebsbelange.

Was dann im Ernstfall passiert

Das Krankenhaus fragt die Verfügungszentrale ab. Kein Eintrag? Dann informiert man das Vormundschaftsgericht. Das Gericht bestellt einen staatlich beaufsichtigten Betreuer — einen Fremden. Der entscheidet dann über deine Finanzen, deinen Betrieb, deine Behandlung.

Und er muss bezahlt werden — von deinem Guthaben.

Ohne Vollmacht entscheidet das Amtsgericht.

Das ist die Realität. Und sie trifft Selbstständige besonders hart — weil bei ihnen nicht nur die Privatfinanzen betroffen sind, sondern der gesamte Betrieb.

Die Lösung ist eine rechtssichere Vorsorgevollmacht — anwaltlich oder notariell verfasst, hinterlegt im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, und regelmäßig aktualisiert. Nicht das Standardformular vom Internet. Das reicht in der Praxis oft nicht — Banken und Ärzte erkennen es häufig nicht an.

Die 3 häufigsten Fehler hier

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