Du hast ihn gekündigt. Dachtest, das war's. War's aber nicht.
Vier Wochen später liegt ein Brief vom Anwalt auf dem Tisch. Willkommen beim beliebtesten Freizeitsport des deutschen Arbeitsrechts.
Ein Mitarbeiter kommt dreimal zu spät. Du redest mit ihm — einmal, zweimal, dreimal. Beim vierten Mal reicht's. Du schreibst die Kündigung, übergibst sie persönlich, atmest durch. Erledigt, denkst du.
Drei Wochen später klingelt dein Telefon. Ein Anwalt ist dran. Dein Ex-Mitarbeiter hat Kündigungsschutzklage eingereicht. Angeblich war die Kündigung nicht rechtens. Die Abmahnungen? Formal fehlerhaft. Das Gespräch? Kein Zeuge dabei. Und nu?
Nu sitzt du vor einem Arbeitsrichter. Ohne Vorbereitung. Ohne Anwalt. Und ohne Rechtsschutz.
Fast jede Kündigung endet heute vor dem Arbeitsgericht. N'Drama? — nein, nackte Statistik. In Deutschland hat nahezu jeder Arbeitnehmer das Recht, gegen eine Kündigung zu klagen — und das Arbeitsgericht ist kostenlos für ihn. Kein Kostenrisiko, kein Aufwand. Er braucht nur einen Anwalt und drei Wochen Bedenkzeit.
Für dich als Arbeitgeber sieht das anders aus. Hier kommt die Rechnung:
| Position | Ohne Rechtsschutz | Mit Rechtsschutz |
|---|---|---|
| Anwalt für dich (1. Instanz) | 3.000 – 6.000 € | 0 € |
| Vergleichszahlung (typisch) | 2.000 – 8.000 € | versichert |
| Gerichtskosten (teils) | 500 – 1.500 € | versichert |
| Zeitaufwand Chef | 3 – 8 Tage | 3 – 8 Tage |
| Gesamt Kosten | 5.500 – 15.500 € | Selbstbeteiligung: 0 €* |
* Im SB-250-select-Tarif der Mecklenburgischen bei Nutzung eines empfohlenen Anwalts.
Malerbetrieb, 6 Mitarbeiter, Sachsen. Kündigung nach wiederholten Fehlzeiten — mündlich angesprochen, nie schriftlich abgemahnt. Klage eingereicht, Verhandlung, Vergleich. Anwalt plus Vergleich: 9.200 €. Die Police hätte 680 € im Jahr gekostet.
Ich sehe das bei meinen Kunden immer wieder. Man kennt den Mitarbeiter seit Jahren. Man denkt, das läuft schon. Und dann passiert genau das, womit keiner gerechnet hat — weil Arbeitsrecht und gesunder Menschenverstand nicht immer dasselbe sind.
Die häufigsten Fallen:
Ohne schriftliche Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung in den meisten Fällen angreifbar. Dreimal zu spät? Nur einmal schriftlich abgemahnt? Das reicht dem Gericht oft nicht.
Du hast alles besprochen — mündlich, unter vier Augen. Vor Gericht zählt das nichts. Wort gegen Wort. Und der Richter neigt im Zweifel zum Arbeitnehmer.
In der Probezeit kann man ohne Begründung kündigen — stimmt. Aber: Wer sich diskriminiert fühlt, klagt trotzdem. Und dann musst du beweisen, dass die Kündigung keinen diskriminierenden Hintergrund hatte. Viel Spaß.
Ab fünf Mitarbeitern hat dein Team das Recht, einen Betriebsrat zu wählen. Hast du den vor der Kündigung angehört? Nein? Dann ist die Kündigung unwirksam. Automatisch. Ohne Wenn und Aber.
Ich sage das, weil ich die Rechnungen kenne. Weil ich die Anrufe kenne — "Frank, ich hab da ein Problem" — und weil ich weiß, dass ein guter Rechtsschutz genau für diese Momente da ist.
Der Mecklenburgische Gewerbe-Rechtsschutz deckt im Arbeits-Rechtsschutz-Baustein:
Anwaltskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten — vollständig übernommen.
Im SB-250-select-Tarif: Selbstbeteiligung von 250 € entfällt komplett, wenn du einen von der Versicherung empfohlenen Anwalt nimmst. Das macht den Rechtsschutz im Streitfall fast immer kostenfrei.
Und das Beste: Die Versicherung prüft vorab ob deine Klage Aussicht auf Erfolg hat — und bremst dich ggf. aus. Das spart nicht nur Geld, sondern auch deine Zeit und Nerven.
Wenn du Mitarbeiter beschäftigst — egal ob einen oder zehn — dann lohnt sich eine ehrliche Bestandsaufnahme:
Hast du bei jeder Abmahnung eine Kopie in der Akte? Hast du Gespräche mit Datum und Inhalt dokumentiert? Weißt du ob du einen Betriebsrat hast oder haben könntest? Und: Hast du einen Rechtsschutz — oder hoffst du, dass das schon gut gehen wird?
Das Damoklesschwert Kündigungsschutzklage hängt. Es muss nicht fallen. Aber es hängt.
frank und frei und fertig!
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