Rechtsschutz · Mai 2026 · Frank Dünnebier, Dresden

Kündigungsschutzklage —
Damoklesschwert für deine Firma?

Du hast ihn gekündigt. Dachtest, das war's. War's aber nicht.

Vier Wochen später liegt ein Brief vom Anwalt auf dem Tisch. Willkommen beim beliebtesten Freizeitsport des deutschen Arbeitsrechts.

Auf einen Blick
  • Kündigungsschutzklage: häufigster Arbeitsrechtsstreit in Deutschland
  • Anwalts- und Gerichtskosten: 3.000–15.000 € — ohne Rechtsschutz selbst zahlen
  • Rechtsschutz übernimmt Kosten ab dem ersten Brief des Anwalts
  • Wichtig: Rechtsschutz muss vor dem Streitfall bestehen — rückwirkend geht nicht

Ein Mitarbeiter kommt dreimal zu spät. Du redest mit ihm — einmal, zweimal, dreimal. Beim vierten Mal reicht's. Du schreibst die Kündigung, übergibst sie persönlich, atmest durch. Erledigt, denkst du.

Drei Wochen später klingelt dein Telefon. Ein Anwalt ist dran. Dein Ex-Mitarbeiter hat Kündigungsschutzklage eingereicht. Angeblich war die Kündigung nicht rechtens. Die Abmahnungen? Formal fehlerhaft. Das Gespräch? Kein Zeuge dabei. Und nu?

Nu sitzt du vor einem Arbeitsrichter. Ohne Vorbereitung. Ohne Anwalt. Und ohne Rechtsschutz.

Jede Kündigung kann vor Gericht landen

Fast jede Kündigung endet heute vor dem Arbeitsgericht. N'Drama? — nein, nackte Statistik. In Deutschland hat nahezu jeder Arbeitnehmer das Recht, gegen eine Kündigung zu klagen — und das Arbeitsgericht ist kostenlos für ihn. Kein Kostenrisiko, kein Aufwand. Er braucht nur einen Anwalt und drei Wochen Bedenkzeit.

Für dich als Arbeitgeber sieht das anders aus. Hier kommt die Rechnung:

Position Ohne Rechtsschutz Mit Rechtsschutz
Anwalt für dich (1. Instanz) 3.000 – 6.000 € 0 €
Vergleichszahlung (typisch) 2.000 – 8.000 € versichert
Gerichtskosten (teils) 500 – 1.500 € versichert
Zeitaufwand Chef 3 – 8 Tage 3 – 8 Tage
Gesamt Kosten 5.500 – 15.500 € Selbstbeteiligung: 0 €*

* Im SB-250-select-Tarif der Mecklenburgischen bei Nutzung eines empfohlenen Anwalts.

Aus der Praxis — kein Einzelfall
9.200 €

Malerbetrieb, 6 Mitarbeiter, Sachsen. Kündigung nach wiederholten Fehlzeiten — mündlich angesprochen, nie schriftlich abgemahnt. Klage eingereicht, Verhandlung, Vergleich. Anwalt plus Vergleich: 9.200 €. Die Police hätte 680 € im Jahr gekostet.

Warum Handwerker das unterschätzen

Ich sehe das bei meinen Kunden immer wieder. Man kennt den Mitarbeiter seit Jahren. Man denkt, das läuft schon. Und dann passiert genau das, womit keiner gerechnet hat — weil Arbeitsrecht und gesunder Menschenverstand nicht immer dasselbe sind.

Die häufigsten Fallen:

Falle 1 — Die fehlende Abmahnung

Ohne schriftliche Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung in den meisten Fällen angreifbar. Dreimal zu spät? Nur einmal schriftlich abgemahnt? Das reicht dem Gericht oft nicht.

Falle 2 — Das Gespräch ohne Zeuge

Du hast alles besprochen — mündlich, unter vier Augen. Vor Gericht zählt das nichts. Wort gegen Wort. Und der Richter neigt im Zweifel zum Arbeitnehmer.

Falle 3 — Die Probezeit-Illusion

In der Probezeit kann man ohne Begründung kündigen — stimmt. Aber: Wer sich diskriminiert fühlt, klagt trotzdem. Und dann musst du beweisen, dass die Kündigung keinen diskriminierenden Hintergrund hatte. Viel Spaß.

Falle 4 — Der Betriebsrat (ab 5 Mitarbeitern)

Ab fünf Mitarbeitern hat dein Team das Recht, einen Betriebsrat zu wählen. Hast du den vor der Kündigung angehört? Nein? Dann ist die Kündigung unwirksam. Automatisch. Ohne Wenn und Aber.

Das Arbeitsgericht kennt kein

Zur Risikokarte: Rechtsschutz im direkten Vergleich

Kostenvergleich: Was ein Schadensfall ohne Versicherung kostet — auf einen Blick.

Auch interessant
📞 Anrufen 📅 Termin buchen