Zurück zur Übersicht
Handwerksmeister und Auftraggeber besprechen Schaden auf einer Baustelle in Dresden
KI-generierte Veranschaulichung — Bildnachweis: ChatGPT / DALL-E
Schadensfall — fiktiv, aber so passiert es

Stefan B., Inhaber eines Dresdner Sanitärbetriebs, übernimmt einen Altbau-Badumbau als Generalunternehmer. Den Fliesenbereich vergibt er an einen befreundeten Fliesenleger-Betrieb als Subunternehmer.

Beim Aufschlitzen der Wand durchtrennt der Sub eine nicht im Bauplan eingezeichnete Trinkwasserleitung. Wasser läuft unbemerkt über Nacht durch drei Etagen. Estrich aufnehmen, Trocknung, Wiederherstellen — Gesamtschaden: 16.800 Euro.

Der Bauherr wendet sich ausschließlich an Stefan. Für ihn gibt es nur einen Vertragspartner: den Sanitärmeister. Der Sub ist ihm unbekannt — und das ist auch rechtlich vollkommen korrekt.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung der Rechtslage. Alle Beträge dienen der Illustration.

§ 278 BGB: Die Regel, die fast jeder Handwerker unterschätzt

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist hier unmissverständlich. § 278 BGB besagt: Der Schuldner — also du als Auftragnehmer — haftet dem Gläubiger — also deinem Auftraggeber — für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden.

Erfüllungsgehilfe ist jeder, den du zur Erfüllung deiner vertraglichen Leistungspflicht einsetzt. Dein Subunternehmer gehört dazu. Vollumfänglich. Es spielt keine Rolle, ob er selbstständig ist, ob er einen eigenen Gewerbeschein hat oder ob du ihn seit zwanzig Jahren kennst.

Rechtslage — § 278 BGB
„Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden."
§ 278 Satz 1 BGB — gilt ohne Ausnahme im Werkvertragsrecht

Das bedeutet konkret: Dein Auftraggeber muss sich nicht um deinen Sub kümmern. Er hat einen Vertrag mit dir. Er hält sich an dich. Und er hat jedes Recht dazu.

Die BHV-Lücke: Deine Versicherung zahlt — aber für wen?

Hier beginnt das eigentliche Problem. Die meisten Handwerker gehen davon aus, dass ihre Betriebshaftpflichtversicherung automatisch einspringt, wenn auf ihren Baustellen etwas schiefgeht. Das ist falsch.

Deine BHV deckt Schäden, die durch deinen Betrieb verursacht werden — durch deine Mitarbeiter, deine Maschinen, deine Arbeit. Ein Subunternehmer ist ein eigenständiger Betrieb mit eigenem Gewerbe und eigener Haftung. Sein Handeln fällt nicht automatisch in deinen Versicherungsschutz.

Wann deine BHV für Sub-Schäden zahlt — und wann nicht

Drei Konstellationen — drei unterschiedliche Ausgänge

Konstellation 1
Sub ohne BHV, du ohne Subunternehmerklausel
BHV GU
zahlt nicht
BHV Sub
nicht vorhanden
Ergebnis
du zahlst selbst
Konstellation 2
Sub hat BHV, du ohne Subunternehmerklausel
BHV GU
zahlt nicht
BHV Sub
zahlt — aber du gehst in Vorleistung
Ergebnis
Regress möglich, aber aufwendig
Konstellation 3
Sub hat BHV, du hast Subunternehmerklausel
BHV GU
zahlt (mit Klausel)
BHV Sub
zahlt (Regress intern)
Ergebnis
Schaden wird reguliert, kein Eigenanteil
Konstellation 4
Sub hat BHV mit zu geringer Deckungssumme
BHV GU
zahlt nicht (kein Klausel)
BHV Sub
zahlt — bis zum Limit
Ergebnis
Rest bleibt beim GU hängen

Schaden-Regress: Schwierig, Zeitaufwändig und Nervenaufreibend

Angenommen, dein Sub hat eine BHV. Du regulierst den Schaden gegenüber dem Bauherrn und nimmst danach beim Sub Regress. Das klingt einfach — ist es aber nicht.

Du musst nachweisen, dass der Sub den Schaden schuldhaft verursacht hat. Das bedeutet im Streitfall: Gutachter, Anwalt, unter Umständen Gericht. Selbst wenn du Recht bekommst, dauert das Monate. In der Zwischenzeit hast du den Schaden aus eigener Tasche bezahlt oder deine Liquidität belastet.

Der einfachere Weg: den BHV-Nachweis des Subs vor Auftragserteilung verlangen. Das kostet null Euro und fünf Minuten.

Praxis-Hinweis — Frank Dünnebier

Ich habe 20 Jahre im Sanitär- und Heizungs-Bau gearbeitet — als Sub und als GU. Der Fehler, der sich immer wiederholt: Man vertraut dem befreundeten Handwerker und fragt nicht nach der Police. Bei einem bekannten Betrieb fühlt sich das vielleicht unangenehm an. Bei 16.000 Euro Schaden fühlt es sich richtig mies an.

Mein Rat: Mach es zur Routine. Kein schriftlicher Nachweis der BHV — kein Auftrag. Das gilt für den langjährigen Partner genauso wie für den Neuen. Wer eine vernünftige Police hat, gibt Dir eine Kopie in einer Minute.

Was Betriebe jetzt konkret tun sollten

Fünf Maßnahmen — umsetzbar noch diese Woche

Fazit

§ 278 BGB ist keine Ausnahme und kein Randparagraph. Er gilt für jeden Handwerker, der einen Sub beauftragt — egal ob einmalig oder täglich. Die Konsequenz daraus ist klar: Der GU trägt die volle Haftung gegenüber dem Auftraggeber, und die eigene BHV springt ohne die richtige Klausel nicht ein.

Das Gute: Wer seinen Versicherungsschutz richtig aufstellt, hat dieses Risiko vollständig im Griff. Eine kurze Prüfung der bestehenden BHV reicht oft, um festzustellen, ob die Subunternehmerklausel vorhanden ist — oder ob eine Lücke klafft, die beim nächsten Auftrag teuer werden kann.

Als jemand, der 20 Jahre selbst auf Baustellen stand: Die Papiere des Subs verlangen ist keine Misstrauenserklärung. Es ist Professionalität.

Betriebshaftpflicht auf Sub-Konstellationen prüfen lassen

Ob Subunternehmerklausel vorhanden, Deckungssummen ausreichend oder Sub-Vertrag rechtssicher — in 30 Minuten klären wir, wo Ihr Betrieb steht.

Termin vereinbaren — 30 Min.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die dargestellten Beispiele sind vereinfachte Illustrationen der Rechtslage. Für Ihren konkreten Fall empfehle ich, zusätzlich einen Fachanwalt für Baurecht oder Versicherungsrecht hinzuzuziehen.
FD
Frank Dünnebier
Hauptvertreter Mecklenburgische Versicherung · 20 Jahre im Sanitär- und Heizungs-Bau · Dresden