Ausgangspunkt: über 600.000 Kreditkarten erbeutet
Diese Woche ging es durch die Nachrichten: Über 600.000 Kreditkarten sollen bei einem mit Bots durchgeführten Hack auf hunderte Onlineshops erbeutet worden sein – für rund 25 US-Dollar pro Ziel. Entdeckt hat es der Sicherheitsdienstleister Gambit Security, bislang nur von ihm selbst bestätigt.
Damit hat dein Betrieb, mit oder ohne eigenen Onlineshop, erstmal wenig zu tun, sofern du nicht schon jetzt einen Schaden dadurch hast. Der Gesetzgeber versucht, solchen Risiken mit zwei gesetzlichen Regelwerken quasi eine EDV-Vorsorge zu erzwingen. Und diese können auch kleine Handwerksbetriebe betreffen:
- Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit 6.12.2025 in Kraft und betrifft rund 29.500 Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz in bestimmten Sektoren.
- Der BSI-CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 ist für Betriebe unter 50 Mitarbeitern gemacht: 1–2 Stunden Interview, 27 Punkte, kein Zertifikat.
NIS2 – betrifft dich das überhaupt?
Wahrscheinlich nicht direkt. Die meisten Handwerksbetriebe liegen unter der 50-Mitarbeiter-Grenze. Aber: Belieferst du einen größeren Auftraggeber, z. B. einen Wasser- oder Energieversorger wie die SachsenEnergie, einen Nahversorger oder ein Verkehrsunternehmen, das selbst NIS2-pflichtig ist? Dann kann die Pflicht über die Lieferkette bei dir landen. Aus einem Gesetz für Konzerne wird so eine Frage, die dir demnächst ein Kunde stellt – ähnlich der bekannten Nachweispflicht zur Betriebshaftpflicht.
Der CyberRisikoCheck – dein Format
Für Betriebe unter 50 Mitarbeitern gibt es etwas Konkreteres: den BSI-CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076. Ein IT-Dienstleister geht mit dir in ein bis zwei Stunden 27 EDV-relevante Prüf-Punkte durch. Am Ende steht kein Zertifikat, sondern ein Bericht darüber, wie es um dich und deine EDV steht – inklusive Fördermöglichkeiten im Anhang, meist bundeslandabhängig.
Die Methode selbst stellt das BSI kostenlos bereit. Das Honorar des IT-Dienstleisters richtet sich nach Aufwand.
Fünf Fragen, die der Check im Kern beantwortet
- Sind deine Backups im Ernstfall wirklich nutzbar?
- Wer kann bei dir auf welche Daten zugreifen?
- Was passiert, wenn ein Passwort gestohlen wird?
- Was passiert, wenn jemand auf eine Phishing-Mail klickt?
- Wie schnell arbeitet dein Betrieb danach wieder?
Kannst du diese Fragen alle aus dem Stand beantworten? Die meisten nicht. Genau dafür ist der Check da.
Was das für dich bedeutet
Der Cyber-Schutzbrief der Mecklenburgischen in deiner Gewerbeversicherung greift als Notfallbaustein: Erste Hilfe IT, Forensik, Datenrettung. Was er nicht abdeckt: Umsatzausfall bei EDV-bedingtem Stillstand. Diese Lücke schließt man am besten mit Vorsorge über den CyberRisikoCheck. Sichere dir jetzt deinen Cyber-Schutzbrief – Termin vereinbaren.
18 Jahre im Sanitär- und Heizungs-Bau haben mir gezeigt: Man denkt an Wasser, Feuer und Diebstahl – an die blockierte EDV denkt man erst, wenn sie tatsächlich blockiert ist. Dabei kann ein Cyberangriff heute jeden Betrieb mit Rechner, E-Mail, Kunden- oder Lieferantendaten treffen.
CyberRisikoCheck
Was du schon vor dem Termin mit dem IT-Dienstleister klären kannst — als PDF zum Abhaken, in 5 Minuten durch.
Was zahlt deine Gewerbeversicherung wirklich beim IT-Ausfall?
30 Minuten. Persönlich. Wir schauen gemeinsam, was da ist, was dein Cyber-Schutzbrief der Mecklenburgischen abdeckt – und wo die Lücke zum Umsatzausfall bleibt.
Kostenloses Gespräch buchenOder direkt per E-Mail: info.duennebier@mecklenburgische.com
Fazit: Erst der Check, dann die Vorsorge
Ob NIS2 dich direkt betrifft, hängt von deiner Größe und deinen Auftraggebern ab. Ob du im Ernstfall handlungsfähig bleibst, hängt vom CyberRisikoCheck und deiner Cyber-Absicherung ab. Mit dem Lückencheck siehst du in wenigen Minuten, wo deine übrige Absicherung heute steht.
Wer tiefer und persönlich einsteigen will: Beim Unternehmerfrühstück am 30.09. im SEC Dresden spricht ein IT-Kollege kurz über genau diese zwei Themen, danach ist Zeit für Fragen.
Hinweis zur Erstellung: Dieser Beitrag wurde unter Einsatz von KI-Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Titelbild und Tonspur wurden mit KI erzeugt. Inhaltliche Verantwortung: Frank Dünnebier.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Die dargestellten Konstellationen dienen der vereinfachten Veranschaulichung. Welche Leistungen deine Police tatsächlich enthält, ergibt sich allein aus deinen Vertragsunterlagen. Für deinen konkreten Fall empfehle ich, zusätzlich eine individuelle Beratung zu deiner bestehenden Police in Anspruch zu nehmen. Verwechslungen und Irrtümer vorbehalten.