Ein Sanitärbetrieb legt eine Wasserleitung neu. Eine Verbindung sitzt nicht richtig. Drei Wochen später: Wasserschaden im Estrich. Küche kaputt, Parkett aufgequollen, Wände feucht. Schaden: 38.000 Euro. Der Kunde klagt.
Frage: Was zahlt wer?
Wenn du als Handwerker in Dresden ohne Betriebshaftpflicht arbeitest – zahlst du das aus eigener Tasche.
Sanitärbetriebe, Elektriker, Dachdecker – ihr arbeitet täglich unter Bedingungen, die Fehler wahrscheinlich machen. Zeitdruck. Enge Verhältnisse. Subunternehmer auf der Baustelle. Alte Substanz, neue Technik.
Laut GDV entstehen jährlich über 300.000 Haftpflichtschäden im Handwerk. Häufigste Ursachen: Bearbeitungsschäden, Folgeschäden durch fehlerhafte Montage, Brandschäden durch Heißarbeiten, Wasserschäden, Personenschäden.
Wasserschaden nach fehlerhafter Leitungsverlegung — Estrich, Küche, Parkett, Trocknung. Ohne BHV: volle Haftung mit Privatvermögen.
Sach-, Personen- und Vermögensfolgeschäden die du oder Mitarbeiter Dritten gegenüber verursacht habt. Außerdem: passive Rechtsschutzfunktion — bei unberechtigten Ansprüchen prüft und wehrt die BHV ab.
Das heißt: Wenn ein Kunde behauptet du hast etwas falsch gemacht – auch wenn das gar nicht stimmt – trägt die Versicherung die Kosten für Anwalt und Gegenwehr. Das allein ist für viele Betriebe schon den Beitrag wert.
Unbegrenzte Haftung mit Privatvermögen. Viele Schäden zeigen sich erst Monate nach der Arbeit – wenn du längst beim nächsten Auftrag bist. Verjährungsfristen im Werkvertragsrecht: bis zu fünf Jahre.
Bearbeitungsschäden sind ausgeschlossen — das bedeutet: Schäden an der Sache, an der du gerade arbeitest, sind nicht versichert. Folgeschäden am umliegenden Gebäude hingegen schon. Wer den Unterschied nicht kennt, merkt ihn erst im Schadensfall.
Der Schutz beginnt je nach Betriebsgröße, Umsatz und Gewerk bei wenigen hundert Euro im Jahr. Häufige Lücken in bestehenden Verträgen:
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