Überspannungsschaden: Zahlt die Haftpflicht oder die Gebäudeversicherung?

Ein Kunde ruft an: Vier Wochen nach der Installation einer Solaranlage geht im Haus an einem sonnigen Tag plötzlich nichts mehr – Waschmaschine, Fernseher, Computer, alles tot. Er fragt, ob das über die Gebäudeversicherung läuft. Die ehrliche Antwort: Das kommt darauf an, was wirklich passiert ist.

Elektriker prüft Kabelanschluss am Wechselrichter einer Solaranlage im Hausanschlussraum
Lieber hören? Tonspur ca. 90 Sekunden (erstellt mit KI / NotebookLM):

Wenn plötzlich die Haus-Elektronik tot ist

Waschmaschine tot. Fernseher tot. Computer tot. Von einer Sekunde auf die andere funktioniert im Haus nichts mehr, was einen Stecker hat. Der Kunde steht ratlos vor dem Sicherungskasten und hat nur eine Vermutung: Das muss doch die Solaranlage gewesen sein, die vor 4 Wochen installiert wurde.

Fall auf einen Blick (anonymisiertes Beispiel aus der Beratungspraxis)

  • Nach Montage/Reparatur einer Solaranlage: Gleichrichter defekt, diverse Elektrogeräte im Haus betroffen
  • Nichts ging mehr: Waschmaschine, Fernseher, EDV/Computer
  • Erste Schadenschätzung: 5.000 – 10.000 Euro
  • Elektriker war bereits vor Ort, weil im Haus wirklich nichts mehr funktionierte

Zahlt hier die Gebäudeversicherung?

Die Frage kommt öfter, als man denkt: Ist ein Überspannungsschaden über die Gebäudeversicherung mitversichert? Prinzipiell ja – aber nur unter einer klaren Bedingung. Die Überspannung muss durch eine elektrische Entladung atmosphärischen Ursprungs entstanden sein – also durch einen Blitzeinschlag, meist zusätzlich an eine eigene Klausel im Vertrag gebunden.

Die entscheidende Gegenfrage lautet also: Hat es an diesem sonnigen Tag überhaupt geblitzt? Und falls nicht – woher kam die Überspannung dann wirklich, ganze vier Wochen nach der Solaranlagen-Montage?

Was so ein Schaden kostet

Die erste Schätzung im geschilderten Fall lag bei 5.000 bis 10.000 Euro. Betroffen waren der Gleichrichter der Solaranlage sowie mehrere Haushaltsgeräte und die EDV-Technik im Haus. Eine Summe, bei der die Frage nach der Kostenübernahme alles andere als theoretisch ist.

Die Auflösung: kein Blitz, sondern ein Klemmfehler

Die Analyse des Elektrikers zeigte: Bei der Installation der Solaranlage wurde die Hauptleitung des Hauses abgeklemmt und anschließend fehlerhaft wieder angeklemmt. Die stromführenden Kabel wurden mit den Feststellschrauben auf die Isolierung der einzelnen Phasen geklemmt – nicht auf den blanken Leiter.

Die Folge: nur minimaler Kontakt. Über einen gewissen Zeitraum entstand daraus eine Schmor- und Widerstandserhitzung, die kurzzeitig eine Überspannung erzeugte. Diese Überspannung hat Elektronik, Werkzeuge und den Gleichrichter im Haus lahmgelegt.

Der Unterschied, der über die Deckung entscheidet:
  • Überspannung durch Blitzeinschlag → Sache der Gebäudeversicherung, wenn vertraglich vereinbart
  • Überspannung durch Installations- oder Ausführungsfehler → Sache des ausführenden Betriebs, nicht der Gebäudeversicherung

Warum das ein Betriebshaftpflicht-Fall ist

Ein Elektrofachbetrieb muss beim Wiederanschluss stromführender Leitungen prüfen, ob die Isolierung intakt ist und ob alle Anschlüsse ordnungsgemäß verdrahtet sind. Genau das ist hier augenscheinlich nicht geschehen. Nach § 823 BGB haftet, wer fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt – ein klassischer Tätigkeitsschaden, wie er in der Betriebshaftpflicht für Elektroberufe ausdrücklich mitgedacht ist.

Für den betroffenen Kunden heißt das: Der Schaden läuft nicht über die eigene Gebäudeversicherung, sondern wird bei der Installationsfirma gemeldet – genauer gesagt bei deren Betriebshaftpflichtversicherung. Genau darüber habe ich den Kunden informiert.

Das musst du als Elektriker wissen:

Jeder Wiederanschluss ist ein Moment mit Haftungsrisiko. Nach DIN VDE 0100-600 ist eine Prüfung nach Änderungen und Reparaturen ohnehin vorgeschrieben – sie dient im Streitfall zugleich als Nachweis der eigenen Sorgfaltspflicht.

Praxistipp für Elektriker:

Wiederanschluss-Arbeiten fotografisch dokumentieren – vor und nach dem Anschluss. Das schützt im Streitfall und ergänzt die ohnehin vorgeschriebene Prüfung nach VDE 0100-600.

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Fazit: Ursache entscheidet, nicht das Wort "Überspannung"

"Überspannungsschaden" klingt nach einem einzigen Fall – ist es aber nicht. Kommt die Überspannung vom Blitz, ist in der Regel die Gebäudeversicherung zuständig. Kommt sie von einem Ausführungsfehler, ist es ein Fall für die Betriebshaftpflicht des ausführenden Betriebs. Mach als Elektriker den Lückencheck für deine Betriebshaftpflicht, oder kläre im persönlichen Gespräch, ob Tätigkeitsschäden bei Anschlussarbeiten wirklich mitversichert sind – mehr zu typischen Risiken im Elektro-Alltag auf der Gewerkeseite für Elektriker.

Hinweis zur Erstellung: Dieser Beitrag wurde unter Einsatz von KI-Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Titelbild und Tonspur wurden mit KI erzeugt. Inhaltliche Verantwortung: Frank Dünnebier.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Die dargestellten Konstellationen dienen der vereinfachten Veranschaulichung und sind anonymisiert. Welche Leistungen Ihre Police tatsächlich enthält, ergibt sich allein aus Ihren Vertragsunterlagen. Für Ihren konkreten Fall empfehle ich, zusätzlich eine individuelle Beratung zu Ihrer bestehenden Police in Anspruch zu nehmen. Verwechslungen und Irrtümer vorbehalten.

Frank Dünnebier
Frank Dünnebier
Hauptvertreter Mecklenburgische Versicherung
18 Jahre im Sanitär- und Heizungs-Bau · IHK-Fachwirt für Finanzberatung
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