Wasserrohr angebohrt — wer zahlt das eigentlich?
Spoiler: nicht die Fee.
Ein Bohrfehler, zehn Sekunden, fünfstelliger Schaden. Das ist kein Extremfall — das ist Alltag auf deutschen Baustellen. Und hinterher ist man immer schlauer.
- Bohrfehler in Wasserleitung: typischer Schadensfall, 15.000–20.000 €
- Ohne Betriebshaftpflicht: alles aus eigener Tasche
- Mit Betriebshaftpflicht: Versicherung übernimmt — inkl. Folgeschäden
- Wichtig: Tätigkeit muss korrekt angegeben sein, sonst kein Schutz
Es fängt harmlos an. Elektriker will ein Kabel legen, setzt die Bohrmaschine an — und dann zischt's. Wasserrohr. Mitten in der Wand. Keiner hat's auf dem Plan eingezeichnet gehabt. Keiner hat's erwartet. Das Rohr schon.
Was jetzt passiert, entscheidet eine einzige Frage: Hast du eine Betriebshaftpflicht — oder hast du gehofft, dass das schon gut geht?
Der Klassiker — aus der Praxis
Fliesenleger, Dresdner Umland, selbstständig seit acht Jahren. Beim Stemmen der Wand trifft er ein Kaltwasserrohr — keins, das auf dem Plan stand. Wasser läuft in den Estrich, in die Wohnung darunter, auf die frisch verlegten Dielen des Nachbarn. Gesamtschaden: 14.000 Euro. Er hatte eine Betriebshaftpflicht. Die hat gezahlt. Er hat einen Schreck mitgenommen — und sonst nichts.
Schöner Tag war das trotzdem nicht. Aber wenigstens kein ruinöser.
Wer zahlt das eigentlich?
Du. Als Handwerker haftest du für Schäden, die du bei deinem Kunden verursachst. Das ist keine Frage des Pech-Habens, sondern schlicht Gesetz. Paragraf 823 BGB, wer's nachlesen will. Kurze Version: Du hast's kaputt gemacht, du zahlst.
Die gute Nachricht: Genau dafür gibt's die Betriebshaftpflicht. Die springt ein, wenn du beim Kunden Schäden verursachst — an Sachen, an Gebäuden, an Personen.
Die weniger gute Nachricht: Nur wenn du eine hast. Und nur wenn sie auch wirklich passt.
Was zahlt die Versicherung — und was nicht?
Das ist die Frage, die ich am häufigsten bekomme. Meistens dann, wenn's zu spät ist. Also lieber jetzt.
Was in der Regel gedeckt ist:
Der Wasserschaden an Wänden, Böden, Decken, Einrichtung — alles was durch das ausgelaufene Wasser kaputtgeht. Die Trocknungskosten. Die Folgeschäden beim Nachbarn unten drunter. Das ist klassisches Haftpflicht-Terrain.
Wo's knifflig werden kann:
Das Rohr selbst. Was du direkt bearbeitet — oder getroffen — hast, kann je nach Vertrag als sogenannter Bearbeitungsschaden ausgeschlossen sein. Der Schaden drumherum ist drin, das Rohr manchmal nicht. Steht im Kleingedruckten. Das Kleingedruckte liest natürlich niemand — bis es drauf ankommt.
Wer seinen Vertrag kennt, bevor der Schaden passiert, hat einen entscheidenden Vorteil: Er weiß, was er tun soll — und was er besser lassen sollte. Klingt banal. Ist es auch. Trotzdem machen's die wenigsten.
Was kostet so ein Wasserschaden wirklich?
Mehr als man denkt. Weniger als man hofft. Hier mal aufgedröselt:
| Schadensposten | Typische Kosten |
|---|---|
| Leitungsortung & Notabsperrung | 300 – 600 € |
| Rohr reparieren oder erneuern | 400 – 1.500 € |
| Trocknung (Geräte, mehrere Wochen) | 1.500 – 4.000 € |
| Estrich erneuern | 1.000 – 3.500 € |
| Böden, Wände, Putz | 2.000 – 8.000 € |
Zur Risikokarte: Betriebshaftpflicht im direkten Vergleich →Kostenvergleich: Was ein Schadensfall ohne Versicherung kostet — auf einen Blick. Auch interessant
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