Betriebshaftpflicht · Mai 2026 · Frank Dünnebier, Dresden

Wasserrohr angebohrt — wer zahlt das eigentlich?

Spoiler: nicht die Fee.

Ein Bohrfehler, zehn Sekunden, fünfstelliger Schaden. Das ist kein Extremfall — das ist Alltag auf deutschen Baustellen. Und hinterher ist man immer schlauer.

Auf einen Blick

Es fängt harmlos an. Elektriker will ein Kabel legen, setzt die Bohrmaschine an — und dann zischt's. Wasserrohr. Mitten in der Wand. Keiner hat's auf dem Plan eingezeichnet gehabt. Keiner hat's erwartet. Das Rohr schon.

Was jetzt passiert, entscheidet eine einzige Frage: Hast du eine Betriebshaftpflicht — oder hast du gehofft, dass das schon gut geht?

Der Klassiker — aus der Praxis

Aus der Praxis — kein Einzelfall
14.000 €

Fliesenleger, Dresdner Umland, selbstständig seit acht Jahren. Beim Stemmen der Wand trifft er ein Kaltwasserrohr — keins, das auf dem Plan stand. Wasser läuft in den Estrich, in die Wohnung darunter, auf die frisch verlegten Dielen des Nachbarn. Gesamtschaden: 14.000 Euro. Er hatte eine Betriebshaftpflicht. Die hat gezahlt. Er hat einen Schreck mitgenommen — und sonst nichts.

Schöner Tag war das trotzdem nicht. Aber wenigstens kein ruinöser.

Wer zahlt das eigentlich?

Du. Als Handwerker haftest du für Schäden, die du bei deinem Kunden verursachst. Das ist keine Frage des Pech-Habens, sondern schlicht Gesetz. Paragraf 823 BGB, wer's nachlesen will. Kurze Version: Du hast's kaputt gemacht, du zahlst.

Die gute Nachricht: Genau dafür gibt's die Betriebshaftpflicht. Die springt ein, wenn du beim Kunden Schäden verursachst — an Sachen, an Gebäuden, an Personen.

Die weniger gute Nachricht: Nur wenn du eine hast. Und nur wenn sie auch wirklich passt.

Was zahlt die Versicherung — und was nicht?

Das ist die Frage, die ich am häufigsten bekomme. Meistens dann, wenn's zu spät ist. Also lieber jetzt.

Was in der Regel gedeckt ist:

Der Wasserschaden an Wänden, Böden, Decken, Einrichtung — alles was durch das ausgelaufene Wasser kaputtgeht. Die Trocknungskosten. Die Folgeschäden beim Nachbarn unten drunter. Das ist klassisches Haftpflicht-Terrain.

Wo's knifflig werden kann:

Das Rohr selbst. Was du direkt bearbeitet — oder getroffen — hast, kann je nach Vertrag als sogenannter Bearbeitungsschaden ausgeschlossen sein. Der Schaden drumherum ist drin, das Rohr manchmal nicht. Steht im Kleingedruckten. Das Kleingedruckte liest natürlich niemand — bis es drauf ankommt.

Hinterher ist man immer schlauer

Wer seinen Vertrag kennt, bevor der Schaden passiert, hat einen entscheidenden Vorteil: Er weiß, was er tun soll — und was er besser lassen sollte. Klingt banal. Ist es auch. Trotzdem machen's die wenigsten.

Was kostet so ein Wasserschaden wirklich?

Mehr als man denkt. Weniger als man hofft. Hier mal aufgedröselt:

Schadensposten Typische Kosten
Leitungsortung & Notabsperrung 300 – 600 €
Rohr reparieren oder erneuern 400 – 1.500 €
Trocknung (Geräte, mehrere Wochen) 1.500 – 4.000 €
Estrich erneuern 1.000 – 3.500 €
Böden, Wände, Putz 2.000 – 8.000 €
Folgeschäden beim Nachbarn bis 10.000 € und mehr

Summe: locker fünf- bis zwanzigtausend Euro. Für ein normales Dresdner Altbau-Bad. Kein Bürogebäude, kein Serverraum. Nur eine Wand, die das falsche Geheimnis hatte.

Was passiert ohne Betriebshaftpflicht?

Du zahlst. Alles. Aus eigener Tasche. Und wenn du die 14.000 Euro nicht hast — was bei einem Einzelunternehmer mit schmalem Puffer durchaus vorkommt — wird's richtig interessant. Mahnbescheid, Pfändung, im schlimmsten Fall Privatinsolvenz.

Ich übertreibe nicht. Das passiert. Ich kenne Fälle. Und in keinem davon hat jemand vorher gedacht: "Mir passiert das."

Das ist eben das Schöne an Risiken — man rechnet nicht damit. Bis man damit rechnen muss.

Was eine Betriebshaftpflicht kostet

Weniger als du denkst. Für einen Einzelunternehmer oder kleinen Handwerksbetrieb fängt das oft bei 300 bis 600 Euro im Jahr an. Das sind keine zwei Euro am Tag. Verglichen mit einem einzigen Wasserschaden ist das Trinkgeld.

Und ja — der Beitrag ist steuerlich absetzbar. Das nur am Rande.

Mein Rat — bevor das Rohr zischt

Schau dir deinen Vertrag an. Nicht die Seite mit dem Beitrag. Den Deckungsumfang. Wie ist der Bearbeitungsschaden geregelt? Was ist die Deckungssumme — reicht die noch, oder hast du den Vertrag aus dem Jahr 2012 und seitdem nichts angefasst?

Und falls du noch keinen Vertrag hast: Dann wird's Zeit. Nicht weil ich das sage. Sondern weil irgendwann jeder mal ein Rohr anbohrt. Das ist keine Frage des Könnens — das ist eine Frage der Wände.

frank und frei und fertig!

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Frank Dünnebier – Versicherungsexperte für Handwerker, Mecklenburgische Versicherung Dresden
Frank Dünnebier Hauptvertretung Mecklenburgische Versicherung · Dresden
22 Jahre Handwerk, seit 2006 IHK-Fachwirt für Finanzbildung
0172 5372657 · frank-duennebier.de

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