Was bekommst du für 150 Euro im Monat?
150 Euro im Monat sind 1.800 Euro im Jahr – der Betrag, mit dem du die volle Förderung ausschöpfst: rund 30 % zusätzlich vom Staat. Was am Ende im Depot ankommt, ist mehr als das, was du selbst eingezahlt hast:
So kommen die 540 € zustande
- 360 € Eigenbeitrag im Jahr (30 €/Monat) → 180 € Zulage (50 %)
- weitere 1.440 € Eigenbeitrag (macht 1.800 €/Jahr, 150 €/Monat) → 360 € Zulage (25 %)
- Zusammen: 1.800 € eigene Einzahlung + 540 € vom Staat = 2.340 € im Altersvorsorgedepot
- Grundzulage: 50 Cent je eingezahltem Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro – zusammen maximal 540 Euro pro Jahr
- Kinderzulage: 100 Prozent auf die ersten 300 Euro eingezahlte Beiträge – bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr, zusätzlich zur Grundzulage
- Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird
- Voraussetzung: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb, Steuererklärung für das Beitragsjahr, Alter unter 67
Warum Selbstständige bisher oft leer ausgingen
Riester-Förderung, betriebliche Altersvorsorge, viele geförderte Vorsorgewege waren an eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht geknüpft. Wer als Handwerksmeister, Freiberufler oder Gewerbetreibender selbstständig ist und nicht pflichtversichert ist, ging bei genau dieser Förderung meist leer aus. Die Konsequenz: "Der Betrieb ist meine Rente" war für viele weniger eine Strategie als ein Notbehelf, weil die geförderten Wege schlicht verschlossen waren.
Genau diese Lücke schließt die Bundesregierung jetzt ausdrücklich. Der Bundesregierung zufolge können künftig "Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren" – ausdrücklich auch ohne Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Was ab dem 1. Januar 2027 neu ist
Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, mit vollem Namen "Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge". Der Bundestag hat es am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Verkündet wurde es als BGBl. I 2026 Nr. 156 am 29. Mai 2026.
Das Gesetz löst die bisherige Riester-Rente ab und führt das Altersvorsorgedepot ein: ein Wertpapierdepot für Aktien, Fonds und ETF, ohne die bisherige Garantiepflicht. Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter, ein Wechsel ins neue System ist freiwillig. Die Förderregeln selbst – also die Zulagen, um die es hier geht – greifen zum 1. Januar 2027.
Was das für dich als Betrieb bedeutet
540 Euro pro Jahr klingen erstmal nach einem netten Nebeneffekt. Über 20 oder 30 Jahre gerechnet, mit Zinseszins auf die eigene Einzahlung plus Zulage, wird daraus ein spürbarer Unterschied bei der Rente – gerade weil viele Selbstständige sonst kaum in ein zweites Standbein neben dem eigenen Betrieb investieren. Wer 2027 startet, nutzt die neue Förderung ab dem ersten möglichen Förderjahr. Wer später beginnt, lässt die Förderbeträge der Jahre dazwischen ungenutzt.
18 Jahre im Sanitär- und Heizungs-Bau haben mir gezeigt: Die eigene Firma trägt oft den ganzen Vorsorge-Gedanken allein – bis ein Jahr schlechter läuft. Ein zweites Standbein, das der Staat mitfinanziert, ist genau deshalb kein Luxus, sondern ein Baustein, den ich selbst nutzen würde.
Der 540-Euro-Check für dich
Bevor du irgendwo einen Vertrag abschließt, lohnt sich ein kurzer Check in eigener Sache:
Sechs Fragen zum Durchgehen
- Bin ich grundsätzlich förderberechtigt? — Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb, Steuererklärung fürs Beitragsjahr, unter 67 Jahre
- Wie viel könnte ich im Jahr realistisch einzahlen — und wie hoch wäre meine Grundzulage dabei? — mit der Rechenbox oben lässt sich das überschlagen
- Habe ich Kinder, die eine Kinderzulage auslösen? — bis zu 300 Euro pro Kind zusätzlich
- Was trägt meine Altersvorsorge heute schon? — Basis-Rente, Betriebsvermögen, Immobilie, private Rücklagen
- Wie groß wäre die Lücke, wenn mein Betrieb eines Tages kein Einkommen mehr liefert? — das beantwortet dir der Lückencheck weiter unten in wenigen Minuten
Was das Altersvorsorgedepot nicht ist
Das Altersvorsorgedepot ist ein Wertpapierdepot mit Markrisiko, keine Versicherung. Als gebundener Versicherungsvertreter der Mecklenburgischen nach § 34d Abs. 7 GewO vermittle ich Versicherungsprodukte – die Eröffnung oder Auswahl eines Wertpapierdepots gehört nicht dazu, das ist Sache einer Bank, eines Brokers oder eines Finanzanlagenvermittlers nach § 34f GewO. Was ich einordnen kann: wie sich das Depot zu einer bestehenden Basis-Rente (Rürup) verhält.
Altersvorsorgedepot und Basis-Rente (Rürup) – zwei unterschiedliche Bausteine
- Altersvorsorgedepot: Wertpapierdepot, Marktrisiko, keine Garantie, Kapital grundsätzlich flexibler verfügbar
- Basis-Rente (Rürup): Versicherung, lebenslange Rentenzahlung, kombinierbar mit Berufsunfähigkeitsschutz, voll steuerlich absetzbar – dafür keine Kapitalauszahlung, keine Vererbung ohne Zusatzbaustein, keine Kündigung
- Beide Förderwege schließen sich nicht aus. Welche Kombination und welche Aufteilung zur eigenen Situation passt, hängt vom Einzelfall ab.
Steuerliche Fragen rund um Absetzbarkeit und Auszahlung gehören auf den Tisch eines Steuerberaters, nicht in diesen Artikel – dafür fehlt mir als Versicherungsvertreter die Erlaubnis nach StBerG. Was ich zeige, ist die Mechanik der Produkte, nicht die steuerliche Bewertung im Einzelfall.
Was fehlt deiner Altersvorsorge noch?
Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein von mehreren. Entscheidend ist, was daneben schon vorhanden ist – und wo dein Einkommen im Alter tatsächlich herkommen soll. Mit dem Lückencheck bekommst du in wenigen Minuten einen ersten Überblick.
Lückencheck startenWillst du danach tiefer einsteigen, ordnen wir gemeinsam auch Bausteine wie die Basis-Rente ein: 30 Minuten buchen oder direkt per E-Mail: info.duennebier@mecklenburgische.com
Fazit: Mehrere Quellen, ein auskömmliches Alter
Ab 2027 öffnet sich die staatliche Zulage auf die private Altersvorsorge auch für Selbstständige, unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Altersvorsorgedepot selbst eröffnest du bei einer Bank oder einem Broker. Wie eine Basis-Rente daneben einzuordnen ist und ob sich beides für dich ergänzt, klären wir am besten im persönlichen Gespräch. Mit dem Lückencheck siehst du in wenigen Minuten, wo deine übrige Absicherung heute steht.
Am Ende zählt nicht der einzelne Baustein, sondern das Zusammenspiel: Altersvorsorgedepot, Basis-Rente, Betriebsvermögen und private Rücklagen speisen dein Einkommen im Alter gemeinsam aus mehreren Quellen. Je mehr davon zusammenkommen, desto auskömmlicher wird es.
Denn die eigentliche Frage lautet nicht: Wo bekomme ich 540 € Zulage? Sondern: Was bleibt dir, wenn dein Betrieb eines Tages nicht mehr für dich arbeitet?
Hinweis zur Erstellung: Dieser Beitrag wurde unter Einsatz von KI-Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Titelbild und Tonspur wurden mit KI erzeugt. Inhaltliche Verantwortung: Frank Dünnebier.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Die dargestellten Zahlen und Regeln beziehen sich auf das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156) und dessen Umsetzung ab 1. Januar 2027; Änderungen durch Rechtsverordnungen oder Verwaltungspraxis bleiben möglich. Für Ihren konkreten Fall empfehle ich eine individuelle Beratung. Verwechslungen und Irrtümer vorbehalten.